
Der Herbst hat begonnen, und im Stadtgebiet Pattensen sowie in den Ortsteilen liegt es laut Straßenreinigungssatzung in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer der an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angrenzenden Grundstücke, Geh- und Radwege zu reinigen und von Laub, Kastanien und Beeren zu befreien. Grundstückseigentümer sind nicht nur für den Gehweg vor ihrem Haus zuständig, sondern ebenso für eine saubere Gosse und einen ungehinderten Abfluss des Regenwassers in den Gully. Laub darf nicht in die Gosse gekehrt werden, da es den Wasserabfluss behindert und Straßen überspült werden können.
Eine Reinigung der Gosse entfällt nur an Grundstücken, an denen die Kehrmaschine fährt, da für diese öffentlichen Straßenflächen keine Übertragung der Reinigungspflicht erfolgt ist. Die Stadt Pattensen bittet alle betroffenen Anlieger, die Reinigung zeitnah durchzuführen.
Geh- und Radwege müssen so freigehalten werden, dass eine gefahrlose Nutzung möglich ist. Zweige und Äste dürfen nicht in die Wege hineinragen. Das Lichtraumprofil über dem Fußweg muss mindestens 2,50 m betragen. Für den Straßenverkehr gilt eine lichte Höhe von 4,50 m. Zweige und Äste sind entsprechend zu entfernen oder zurückzuschneiden. Schilder, amtliche Verkehrszeichen, Beleuchtungseinrichtungen und Sichtdreiecke sind freizuhalten und dürfen in ihrer Funktion nicht eingeschränkt sein.
Das anfallende Herbstlaub kann über den normalen Grünabfall entsorgt oder beim Wertstoffhof AHA Pattensen, Ludwig-Ehrhardt-Straße 22, sowie bei den Grünannahmestellen in der Region Hannover abgegeben werden.
In Straßen mit vielen großen städtischen Bäumen wurden Körbe zur Erleichterung der Laubbeseitigung aufgestellt. Es darf ausschließlich Laub aus dem öffentlichen Straßenraum in diese Körbe eingefüllt werden. Hecken- und Strauchschnitt, Kompost oder anderer Unrat dürfen dort nicht entsorgt werden.
